Was ist eine Apotheke?

posted am: 12 August 2019

Jeder, der schon einmal krank geworden ist, hat sicherlich nach dem Arztbesuch, die Einrichtung mit dem bekannten, roten A - Logo aufgesucht. Das heutige Logo ist um 1951 entstanden und auf ihm ist eine weiße Äskulapnatter mit Kelch in einem roten, nach gotischem Buchstaben entworfenem A, zu erkennen. Wer dementsprechend hierzulande, eine Apotheke führen möchte, ist dazu verpflichtet, ausschließlich dieses patentierte Kennzeichen zu verwenden. In einigen Ausnahmen, beispielsweise an Flughäfen mit internationalem Publikum, wird zur besseren Erkennung, zudem ein grünes Kreuz verwendet.

Dabei ist sie fest im Gesundheitssystem verankert und bietet ein umfangreiches Sortiment an verschiedenen Medikamenten und anderen medizinischen Artikeln an, die teilweise sogar vor Ort noch selbst produziert werden, wie z.B. bei Diana Apotheke. Hier erhält man zudem wichtige Antwort und Beratung von geschultem Fachpersonal über die Verwendung von Arzneimitteln und eine ausführliche Aufklärung vor möglichen Nebeneffekten oder Wechselwirkungen. Des Weiteren wird, neben dem üblichen Verkauf von Medikamenten, auch andere Produkte wie Supplemente oder Kosmetika angeboten.

Für Arznei gilt die allgemeine Apothekenpflicht- und Beratungspflicht, weshalb alles, was darunter fällt, einzig und allein dort vermarktet werden darf. Selbstverständlich darf ein pharmazeutischer Angestellter und der Apotheker, deshalb sich nicht einfach an seiner eigenen Ware selbstbedienen. Der Verkauf von Medikamenten, gibt es allerdings, nicht nur als stationären Handel, sondern seit Anfang Januar 2004, ist es außerdem erlaubt Arzneimittel zu versenden, weshalb seitdem zahlreiche Apotheken ihre Dienste auch vermehrt im Internet zur Verfügung stellen. Eine Beratung findet hier, in der Regel, vor Versand per Telefon oder E-Mail statt.

Ein weiterer Vorteil, der ebenfalls im Jahr 2004 entstanden ist, sind sogenannte Filialapotheke, die es dem Besitzer erlaubt, insgesamt, eine Hauptapotheke und drei zusätzliche Zweigstellen zu eröffnen. Apothekenketten bleiben allerdings weiterhin verboten. Der Betrieb ist jedoch an einige Auflagen geknüpft. So darf eine weitere Filiale nur im selben Ort oder in der örtlichen Umgebung bestehen und die Ausstattung muss eins zu eins, dem einer Hauptgeschäftsstelle entsprechen. Vom Umfang her muss, dieselbe Anzahl an Arzneimittel und Personal vorhersehen.

Das pharmazeutische Personal umfasst unterschiedliche Berufsklassifizierungen. Der Apotheker, als Hauptbesitzer, pharmazeutisch-technischen Assistenten und solche, die sich in Ausbildung zu einem dieser Berufe befinden. Alle Arbeiten im pharmazeutischem Sinne unterliegen dabei der Überwachung durch den Apotheker. Der Beruf fällt unter die Kategorie des Freiberuflers und bedarf eines Studiums mit anschließendem Staatexamen und einer Approbation. Darüber hinaus sind Möglichkeiten zur Weiterbildung zum Fachapotheker, in verschiedene Fachgebiete, offen. Auch eine Verbeamtung zum Amtsapotheker ist grundsätzlich möglich. Im Falle einer Vertretung des Apothekers über einen längeren Zeitraum hinweg, muss die zuständige Aufsichtsbehörde informiert werden. Eine Vertretung durch einen anderen Apotheker darf jedoch nur maximal drei Monate erfolgen.

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